Das Entsorgen der Toilette im Amtsgericht war ein so kompliziertes Problem, dass beim zweiten Vertrag sogar die
Genehmigung der oberen Aufsichtsbehörde eingeholt werden musste.
Das Oberlandesgericht in Köln genehmigte schließlich den Vertrag, der such vorsah, dass der Joseph Erz den "entleerten Abort" behalten durfte.
Es muss eben alles seine Ordnung haben - auch schon vor 120 Jahren.
Dienst. Miethvertrag.
Zwischen dem aufsichtsführenden Amtsrichter Bresgen in Berncastel, als beauftragtem Vertreter des
Justizfiscus, und dem Tagelöhner Joseph Erz in Berncastel ist folgender Vertrag, zunächst
auf die Dauer eines Jahres vom 1. April 1892 bis 1. April 1893 mit der Maßgabe abgeschlossen worden, daß
wenn eine Kündigung des Vertrages nicht drei Monate vor Abschluß desselben erfolgen sollte,
dann eine stllschweigende Verlängerung des Vertrages auf ein weiteres Jahr und successive eintreten soll.
§1 -
Der Joseph Erz verpflichtet sich, ordnungsmäßig und rechtzeitig den aus dem neuen Amtsgerichtsgebäude
in drei Tonnen sich sammelnden Abort, bevor die Tonnen zum Überlaufen voll geworden sind, zu entleeren. Der entleerte Abort gehört dem Erz.
§2 -
Für diese Entleerung erhält Erz von der hiesigen Gerichtskasse quartaliter postnumerando eine Dienstvergütung von
vier Mark fünfzig Pfennigen. [vierteljährlich nach erbrachter Leistung]
Dieser Vertrag ist in einem doppelten Exemplar gefertigt und unterschrieben worden unter Vorbehalt der Genehmigung der hohen Justizverwaltungs-
Behörde. Jeder der Contrahenten hat ein Exemplar erhalten.
Bernkastel, den 21. Juni 1892
Bresgen Jos Erz
Amtsgerichtsrath
Vorstehender Vertrag wird hierdurch Namens Justizverwaltung bestätigt.
Cöln, den 2. September 1892
Siegel Oberlandesgericht Cöln
Der Präsident des Oberlandesgerichts
in Vertretung der Senatspräsident
Unterschrift
Der Obere Staatsanwalt
in Vetretung
Unterschrift
Gr III 2
in Vertretung der Senatspräsident
Unterschrift
in Vetretung
Unterschrift